„Probleme sind Möglichkeiten, zu zeigen was man kann“
- Duke Ellington -
PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNGSSCHWERPUNKTE
Eine Psychotherapie ist indiziert, wenn belastende Lebensumstände oder Lebenserfahrungen zu einer seelischen und/oder körperlichen Erkrankung geführt haben und ohne Unterstützung keine positive Veränderung im Sinne einer Lösung oder Erleichterung erreicht werden kann. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Begleitung können Einsichten in Lebenszusammenhänge gewonnen werden, Geschehenes und Erlebtes können neu beschrieben werden und damit den Problemen eine andere Bedeutung gegeben werden. Eine neue Sichtweise kann es erleichtern, Erlebtem und Erfahrenem gegenüber eine positivere Haltung einzunehmen. Die psychotherapeutische Begleitung ist dabei ein Ort für Suchbewegungen, Lösungen aus den eigenen Potentialen heraus zu entwickeln.
Grundlage zur Unterstützung dieser Entwicklungen im therapeutischen Prozess ist die von Wertschätzung, Mitgefühl und Achtsamkeit geprägte Haltung der Psychotherapeutin als ein Raum für neue Erfahrungen. Jeder therapeutische Arbeitsprozess ist in der Zusammenarbeit eine einzigartige Entdeckungsreise.
BERATUNGSSCHWERPUNKTE
Beratungsbedarf kann entstehen, wenn in einem umschriebenen Bereich des Lebens eine Krise, ein Konflikt oder eine Blockade entsteht und Leidensdruck erzeugt, ohne dass bereits Krankheitssymptome vorliegen. Dann kann es hilfreich sein in einem neutralen Raum eigene Ressourcen zu entfalten und sich die eigenen Lösungspotentiale zugänglich zu machen. Eine Beratung hat einen kürzeren Zeitrahmen als eine Psychotherapie.
KOSTENÜBERNAHME
Eine psychotherapeutische Behandlung wird in aller Regel nach Beantragung durch die Psychotherapeutin von allen Kostenträgern übernommen. Die Beantragung wird spätestens nach Inanspruchnahme von höchstens fünf probatorischen Sitzungen eingeleitet.
Eine Paartherapie ist von den Krankenkassen nicht als Leistung anerkannt, deshalb werden die Kosten nicht übernommen.
Psychologische Beratungsleistungen außerhalb einer Psychotherapie werden von den Krankenkassen ebenfalls nicht als Leistungen anerkannt. Die Kosten müssen selbst übernommen werden.